GENEHMIGUNG fuer Grabmale und Grabkreuze

Fuer das Aufstellen von Grabmaelern und Grabkreuzen auf Friedhoefen  ist in Deutschland eine Genehmigung unbedingt erforderlich..
Die dafuer benoetigten Unterlagen zur Vorlage bei der zuständigen Gemeinde bzw. deren Friedhofsverwaltung - eine Masstabszeichnung wie links abgebildet, zusaetzlich eine genaue Beschreibung des Grabmals (zus. 2 Seiten DinA4) - erhalten Sie kostenlos.

1. Die Zeichnung mit dem ausgesuchten Grabmal wird nach Ihren Angaben so angefertigt, dass die gewuenschte Inschrift mit harmonischer Gestaltung des Schriftfeldes gut zu erkennen ist. 
2. In der Beschreibung enhalten sind verwendete Materialien, Schriftart, Abmessungen, Aussehen, Dachabdeckungen, Befestigungsart ect.

Da die Friedhofssatzungen - Friedhofsverordnungen im Zustaendigkeitsbereich der Kommunen liegen, fallen die Vorgaben zum Errichten eines Grabdenkmals recht unterschiedlich aus. Erteilen Sie deswegen einen Auftrag erst dann, wenn diese Genehmigung (schriftlich) vorliegt. Sie beinhaltet die aeusseren Abmessungen des Grabdenkmals, Materialbeschreibung, Einfassung der Grabstelle, Belegungsdauer ect. Bitte setzen Sie sich mich mir in Verbindung, falls Sie dazu Fragen haben.
©-Abbildungen-Texte-Entwurf
zum Grabmal FundamentGrabkreuz und Grabmalzu Schriften Grabkreuz