GENEHMIGUNG zum ERRICHTEN von GRABMAL bzw. GRABKREUZ

Fuer das Errichten / Aufstellen von Grabmaelern und Grabkreuzen auf Friedhoefen in Deutschland ist eine amtlich bescheinigte Genehmigung erforderlich.
Die dafuer benoetigten, kostenlosen! Unterlagen zur Vorlage bei der zustaendigen Gemeinde bzw. deren Friedhofsverwaltung - eine Masstabszeichnung wie rechts abgebildet, zusaetzlich eine genaue Beschreibung des Grabmals (zus. 2 Seiten DinA4), erhalten Sie von mir per E-mail als *.pdf Dateien zum Ausdrucken, oder postalisch zugesandt. Die Zeichnung mit dem ausgesuchten Grabmal oder Grabkreuz wird nach Ihren Angaben so angefertigt, dass die gewuenschte Inschrift mit harmonischer Gestaltung des Schriftfeldes gut zu erkennen ist. In der Beschreibung enhalten sind vewendete Materialien, Schriftart, Abmessungen, Aussehen, Dachabdeckungen, Befestigungsart ect.
Da die Friedhofssatzungen - Friedhofsverordnungen im Zustaendigkeitsbereich der Kommunen liegen, fallen die Vorgaben fuer die Genehmigung eines Grabdenkmals recht unterschiedlich aus. Eine amtlichen Genehmigung definiert u.a. die aeusseren Abmessungen des Grabdenkmals, verwendbare Materialien, Einfassung der Grabstelle, Belegungsdauer ect., und wichtig, die Abmessungen des Grabmals ab Bodenniveau bzw. Fundament. Erteilen Sie deswegen

einen Auftrag erst dann, wenn eine amtliche Genehmigung (schriftlich) vorliegt. Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung, falls Sie dazu Fragen haben.